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Leserbrief

Es ist schon toll, was unsere Polizeibeamten so alles wissen! ...oder doch nicht?

Ich befuhr mit meinem PKW (meine Partnerin als Beifahrerin), abends gegen 22 Uhr, die Frankensteiner Straße in Richtung Fußgängerzone Alt-Sachsenhausen. Dort wurde ich vor dem Einbiegen in die Große Rittergasse/Fußgängerzone von einem Polizeibeamten nach meiner Einfahrtgenehmigung gefragt; und dies zu Recht, wie ich meine! Ich stellte den Motor des Wagens ab, und selbstverständlich konnte ich diese Genehmigung nach § 46 StVO. vorlegen, da ich eine Garage besitze, die innerhalb des Fußgängerbereiches liegt.

Der Beamte kontrollierte diese Genehmigung, bedankte sich freundlich und gab mir das Dokument zurück. Noch bevor ich den Wagen startete und losfahren wollte, forderte mich ein zweiter Polizeibeamte auf, mein Seitenfenster zu öffnen und leuchtete mit einer Taschenlampe den Innenraum meines Wagens aus. Sein Argument: er wolle sich davon überzeugen, dass wir auch angeschnallt seien. Daraufhin begann eine ausgeprägte Diskussion zwischen diesem Beamten und mir; denn ich war der festen Überzeugung, dass ich mir auch OHNE Sicherheitsgurt zu diesem Zeitpunkt (Motor war aus) nichts hätte zu Schulden kommen lassen; denn

Am nächsten Tag wollte ich mich vergewissern, dass meine Annahme richtig war. Ich setzte mich telefonisch mit dem 8. Polizeirevier in Verbindung und schilderte den Fall vom Abend zuvor. Nun erhielt ich von meinem (polizeilichen) Gesprächspartner am Telefon die Information, dass sein „Kollege“ vom Abend zuvor auf jeden Fall richtig gehandelt habe; denn ich müsse, sowie mein PKW „in Fahrt“ gerät, den Sicherheitsgurt IMMER anlegen. Außerdem wäre es mir gar nicht möglich, mit meinem PKW Schritttempo zu fahren.

Erlauben Sie mir, liebe Herren der Ordnungsbehörde, bitte folgenden Hinweis:

Also, liebe „Ordnungshüter“ in Uniform, tut bitte weiterhin Euren Dienst im Rahmen der Gesetzgebung der StVO, Gründe gibt es - gerade in Alt-Sachsenhausen - ausreichend genug; aber bitte vermeidet doch derartige Peinlichkeiten. Meiner Solidarität können alle Beamte, die in Alt-Sachsenhausen ihren Dienst tun, versichert sein!

Mit den besten Grüßen

„Kookie“ Lunkenheimer

Es brodelt in  Alt-Sachsenhausen

Brief an die Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

vor einiger Zeit habe ich Ihnen über die unmöglichen und teilweise lebensgefährlichen Verkehrsverhältnisse - um nicht zu sagen, „ Hier herrscht ein gesetzloser Zustand“, im Fußgängerbereich von Altsachsenhausen - geschrieben. Jedoch geschehen ist seitdem nichts. Um diesen „gesetzlosen“ Zustand in Altsachsenhausen endlich zu beenden, möchte ich Ihnen folgende Vorschläge unterbreiten: entfernen Sie alle Verkehrsschilder, die Zu- und Abfahrtswege regeln sowie alle Schilder der Straßenverkehrsordnung, die in irgendeiner Weise in Altsachsenhausen unnütz „herumstehen“, da die sie keinerlei Beachtung finden. Insbesondere entfernen Sie das Schild am Anfang der Frankensteinerstraße „Durchfahrt Verboten“ (StVO Nr. 250), damit der Verkehr, wie bisher, ungestraft fließen kann, entfernen sie alle Schilder mit dem Hinweis „Fußgängerzone“ sowie die Schranken, und geben Sie den Verkehr für alle Kraftfahrzeuge frei, damit die Verkehrteilnehmer, wie bisher, ungestraft durch die Straßen von Altsachsenhausen fahren können, stellen Sie vor allem, nachdem der Verkehr wieder wie bisher fließt, keine Park- und Halteverbotsschilder auf, damit alle Kraftfahrzeuge, wie bisher, ungestraft parken können (u.a. Nr. StVO 283-50), entfernen sie die Poller am Paradiesplatz, damit alle Besucher von Altsachsenhausen dort parken können, und nicht den „weiten Weg“ zum Parkhaus laufen müssen. Im Hinblick auf das neue Theater wäre dies ein besonderer Service für die zukünftigen Theaterbesucher. Übrigens, sollten Sie noch keinen Namen für das neue Theater haben, hier mein Vorschlag, Orient- oder Shisha Theater; oder nennen Sie doch gleich den gesamten Ortsteil um in „Neu-Shishahausen“ (bisher „Altsachsenhausen“), entfernen Sie vor allem die völlig unnötigen Einbahnschilder (StVO Nr. 267), damit auch hier der Verkehr, wie bisher, in beiden Richtungen fließen kann,
entfernen Sie in der Paradiesgasse und Elisabethenstraße die völlig unnötige Busspur, damit jeder dort, wie bisher, ungestört parken kann. Insbesondere die Polizei wird erfreut sein; denn ihre Beamten können dann ohne schlechtes Gewissen - auch zum ständigen Vorbild für andere Kraftfahrer - ihr Dienstfahrzeug dort abstellen, um Pizza und Döner zu kaufen. Auf die Busfahrer brauchen Sie da keine Rücksicht zu nehmen, es ist egal, ob diese 5 oder 10 Minuten später ihre nächsten Halteziele erreichen. Wenn Sie dies alles veranlassen, haben wir in Altsachsenhausen - oder Neu-Shishahausen - endlich keinen gesetzlosen Zustand mehr. Dies hat viele Vorteile, die Polizei braucht keine der seltenen Kontrollen mehr durchzuführen und könnte somit anderorts eingesetzt werden. Ebenso müssten keine Kraftfahrzeuge mehr abgeschleppt werden; obwohl, dies geschieht auch heute - sowie in der Vergangenheit - äußerst selten. Die Besucher müssen sich nicht mehr von den Verkehrsteilnehmer beschimpfen oder sich ein Getränk ist Gesicht schütten lassen, wenn diese ordentlich darauf hinweisen, dass es „zur Zeit“ ja noch in Altsachsenhausen eine Fußgängerzone gibt Zum Schluss noch ein paar Vorschläge, um Altsachsenhausen wieder attraktiv und (welt-) offen zu gestalten:
weisen Sie das Gewerbeamt an, die letzten alt eingesessenen Wirte mit Nachdruck zu vergraulen, damit wir endlich in Altsachsenhausen in jeder Kneipe unsere „geliebte Shisha“ rauchen können, und dieser „ergötzende“, süßliche Geruch, der längst das gesamte Altstadtviertel überdeckt, den Restaurantgästen noch tiefer in die Nase steigt; guten Appetit! Es bedarf sicherlich keiner großen Anstrengung, dies durchzusetzen, da es längst nicht mehr viele der aussterbenden Art an Gastronomen in Altsachsenhausen gibt. Wie Sie unschwer feststellen können, benötigen wir in Altsachsenhausen keine Straßenverkehrsordnung oder sonstige Verordnungen; „Weltoffenheit“ bekommt somit eine völlig neue Bedeutung.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Milz
Ein Liebhaber von Altsachsenhausen

Ps. In den nächsten Tagen werde ich Ihnen einige Fotos und weitere Daten zusenden, die beweisen, dass all meine Ausführungen weder unrealistisch noch übertrieben sind.
 

Großer Parkplatz Fußgängerzone Alt-Sachsenhausen.


Stellen Sie sich einmal vor, Sie bummeln über die Zeil in der Fußgängerzone und müssen ständig zur Seite springen, weil ein Auto oder ein Motorrad kommt. Oder es ist Sommer, und sie sitzen mit Freunden in einem der Straßencafes und genießen den Abend, und es kommen laufend Autos oder Motorräder, die Sie stören, mit ihrem Lärm und Gestank. Nein, nein, in der Fußgängerzone auf der Zeil passiert Ihnen das nicht; denn dort sind die Polizei und das Ordnungsamt präsent. Aber in der Fußgängerzone in Alt-Sachsenhausen ist dies leider Alltag. Dort wird wie wild geparkt. Dort fahren ständig Autos und Motorräder durch die Fußgängerzone. Dort wird gegen die Einbahnstraße gefahren. In der Fußgängerzone, in Altsachsenhausen, kommt es mir so vor, als wenn dort die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt wäre. Da wird abends, im Minutentakt, von der Frankensteiner Straße durch die Große Rittergasse auf die Dreieichstraße gefahren. Oder es wird einfach geradeaus durch die Kleine Rittergasse in die Elisabethenstraße gefahren, und das gegen die Einbahnstraße. Diesbezüglich habe ich schon an die OB geschrieben, und die hat meinen Brief an den Verkehrsreferenten weitergeleitet, und der hat alles bezweifelt. Das Ordnungsamt, die Stadtpolizei, die Landespolizei, keiner von denen fühlt sich zuständig. Das, was ich hier schreibe, kann ich jederzeit beweisen. Jetzt meine Frage an die Politik: “wann klären sie die Zuständigkeit der Ordnungshüter“”. Gerne lade ich Sie, meine Damen und Herren, von der Politik ein, sich das Dilemma einmal vor Ort anzusehen. Machen Sie die Fußgängerzone in Alt-Sachsenhausen wieder so, dass wir alle in Ruhe unseren Feierabend genießen können und nicht ständig durch Auto- und Motorradlärm, sowie deren Gestank und Gefahren, gestört werden.
 

Frankfurt, den 17.02.2011    Heinrich Milz
 

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Letzte Änderung am 21.10.2011

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